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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

 Wohnungseigentumsrecht

Der Umgang mit Wohnungseigentum ist oftmals sehr konfliktträchtig. Das ist nicht verwunderlich. Wenn viele Personen als Eigentümer unter einem Dach leben, treffen sehr unterschiedliche Interessen, Charaktere und Vermögensverhältnisse aufeinander.

Rechtsanwalt M. Walther bearbeitet in diesem Rechtsgebiet folgende Themenschwerpunkte:

  • Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Erstellung und Überprüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Erstellung und Überprüfung von Beschlüssen in der Eigentümerversammlung
  • Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen
  • Überprüfung von Wirtschaftsplan und Abrechnung (siehe Mietrecht)
  • Gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften, Verwaltern und Eigentümer bei
    •  Anfechtungsklagen
    • Beseitigungsklagen/Unterlassungsklagen bei baulichen Veränderungen, modernisiernder Instandsetzung
    • Klagen zur Beitreibung von Wohngeldern/Sonderumlagen
    • in Bauprozessen, Mängelbeseitigungs–, Schadenersatz- und Vergütungsklagen (siehe auch Baurecht)
    • Prozesse für und gegen den Verwalter
    • Durchführung von Sanierungs – und Modernisierungsmaßnahmen
    • Enteignungsklagen

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