bg

Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

Das Honorar von Rechtsanwalt M. Walther

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht als Regelvergütung eine gegenstandswertbezogene Vergütung vor. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten an der Tätigkeit des Rechtsanwaltes.

Je nachdem welche Tätigkeit der Rechtsanwalt entfaltet, fallen ein oder mehrere Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Allerdings steigen die Gebühren nicht im gleichen Maße wie die Gegenstandswerte. Rechtsanwalt M. Walther kann jederzeit den Mandanten informieren, welches Honorar für welche Tätigkeit, sollte sie erforderlich werden, anfällt.

Bei einer Erstberatung, die in der Regel eine Stunde andauert und in einem Gespräch eine erste Einschätzung der Rechtslage vermittelt, beträgt das Honorar 190,00 € zzgl. MwSt.

Sehr häufig, insbesondere dann, wenn der Gegenstandswert nicht ohne weiteres ermittelt werden kann oder die Gebühren zu dem zu erwartenden Aufwand in einem Missverhältnis stehen, ist es für Mandant und Rechtsanwalt sinnvoll, eine Zeithonorarvereinbarung zu treffen.

Sie benötigen eine Individuelle Rechtsberatung?