Versteigerungsrecht
Die Versteigerung einer Immobilie ist gekennzeichnet durch ein stark formalisiertes Verfahren, das mit dem Antrag auf Versteigerung beginnt und mit dem Zuschlag an den Meistbietenden und dem Eigentumsübergang endet. Auf dem Weg dahin sind zahlreiche formelle Hürden zu nehmen. Dies gilt sowohl für die Zwangsversteigerung eines Gläubigers, um seine Forderungen auf diese Weise zu vollstrecken, als auch für die Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung eines gemeinschaftlichen Grundeigentums.
Die hauptsächlichen Tätigkeiten von Rechtsanwalt M. Walther hierbei sind: