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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

   Nachbarrecht

„Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

Häufig spielen dabei persönliche Animositäten eine Rolle. Diese treten zutage, weil man den Nachbarn täglich erlebt. Die eigene und die Toleranz der Anderen wird im Alltag nicht selten überbeansprucht. Um zu wissen, wo man rechtlich steht, hilft eine fundierte rechtliche Beratung. Streitigkeiten auch vor Gericht lassen sich manchmal nicht vermeiden. Allerdings wird ein Nachbarstreit meist als sehr belastend empfunden. Dies schränkt die Lebensqualität regelmäßig ein. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt M. Walther hat gerade in derartigen Auseinandersetzungen zunächst eine gütliche Einigung zum Ziel.

Die Themenschwerpunkte sind:

  • Abwehr von störenden nachbarlichen Immissionen ( Lärm, Gase, Gerüche, Erschütterungen, Licht)
  • Grenzstreitigkeiten
  • Grenzeinrichtungen (Zäune, Einfriedungen, Nachbar – und Grenzwände)
  • Überbau
  • Anpflanzungen im Nachbarrecht
  • Notwegerecht
  • Grundstücksabsenkung und Vertiefung
  • Gefahrdrohende Anlagen – Gebäudeeinsturz
  • Fenster – und Lichtrecht
  • Dachtraufe
  • Hammerschlags – und Leiterrecht
  • Höherführung von Schornsteinen
  • Duldungen von Leitungen
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Wild abfließendes Wasser

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