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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

  Immobilien/Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht hat für Mandanten besondere Bedeutung durch den meist hohen wirtschaftlichen Wert von Grundstücken und den darauf errichteten Gebäuden. Sowohl für Privatpersonen wie auch Unternehmen spielen Immobilien eine wichtige Rolle bei der Vermögensplanung. Hierbei unterstützt Rechtsanwalt M. Walther durch

  • Überprüfung von Immobilienkaufverträgen,
  • Bauträgerverträgen,
  • Bauwerkverträgen,
  • Beratung beim Immobilienkauf.

Vertretung in außergerichtlichen und prozessualen Auseinandersetzungen

  • bei allen Grundstücksrechten wie Nießbrauch, Wohnrechten, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechten, Grundschulden/Hypotheken,
  • bei Miteigentum, z.B Erbengemeinschaften, Eheleute als gemeinschaftliche Eigentümer (siehe Wohnungseigentumsrecht)
  • im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten (Mängelbeseitigung, Minderung, Schadenersatz, Rückabwicklung) beim Kauf einer Immobilie (siehe Baurecht).

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