Baurecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt M. Walther beschränkt sich auf das zivile Baurecht.
Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht dabei oftmals die Qualität der Bauleistung. Sie bemisst sich sehr häufig nach standartisierten Vorgaben wie z.B. der DIN. Der Jurist ist kein „Ingenieur“. Ohne einen Sachverständigen kann in der Regel weder der Anwalt noch das Gericht beurteilen, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. Durch das intensive Studium zahlreicher Gutachten in Bauprozessen hat Rechtsanwalt M. Walther ein technisches Grundverständnis erworbenen. Er kann daher auch häufig Hinweise geben, wie welchen Mängeln zu begegnen ist. Eine Vermittlung einer Unterstützung durch Sachverständige gehört dabei zu seiner Dienstleistung.
Im Regelfall finden die Auseinandersetzungen zwischen dem General,- Bau- oder Werkunternehmer und dem Architekten auf der einen Seite und dem Bauherrn auf der anderen Seite statt. Dabei handelt es sich oftmals um Mietobjekte und Wohnungseigentumsanlagen (siehe Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht)
Hier unterteilt sich die Arbeit von Rechtsanwalt M. Walther in eine