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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

 Mietrecht

Vor Abschluss eines Mietvertrages begegnen sich die Parteien meist freundlich, während des Mietverhältnisses, wenn es gut läuft, neutral und nach der Kündigung konfliktgeneigt, weil künftig Jeder seiner Wege zieht. Ein klug formulierter Mietvertrag, der berücksichtigt, dass während der Dauer des Mietverhältnisses sich auf beiden Seiten die Lebensumstände und die wirtschaftlichen Verhältnisse verändern können, hilft Streit zu vermeiden.

Auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Mietrechts bearbeitet Rechtsanwalt M. Walther unter anderem die nachfolgenden Bereiche durch Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren auf Vermieter- und Mieterseite:

  • Verhandlung und Gestaltung von gewerblichen und privaten Mietverträgen
  • Mieterhöhung
  • Mängel an der Mietsache (siehe auch Baurecht)
  • Nebenkostenabrechnung / Betriebskosten (siehe auch WEG-Recht)
  • Modernisierung (siehe auch Baurecht / WEG-Recht)
  • Untervermietung
  • Kündigung
  • Kaution
  • Renovierung/Schönheitsreparaturen
  • Beschädigung der Mietsache
  • Nachmieter
  • Mietrecht mit familienrechtlichen Bezügen
  • Mietrecht mit versicherungsrechtlichen Bezügen

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