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Matthias Walther

Seit 25 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert im Bereich Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht

Maklerrecht

Im Zentrum der anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Maklerrechts stehen Streitigkeiten über die Provisionszahlung an den Makler. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt M. Walther befasst sich daher mit der Ausarbeitung und Prüfung von Maklerverträgen. In Prozessen vertritt Rechtsanwalt M. Walther sowohl Makler als auch deren Kunden. Dabei sind folgende Vorrausetzungen für das Vorliegen eines Provisionsanspruches oder einer sonstigen Maklervergütung regelmäßig zu prüfen:

  • Wirksame Vereinbarung der Provision
  • Provisionssicherung
  • Beziehung zwischen Hauptvertrag und Maklervertrag
  • Kausalität der Maklerleistung
  • Fehlende Unabhängigkeit des Maklers – Verflechtung
  • Pflichtverletzung und Schadensersatz
  • Verwirkung der Provision
  • Höhe der Provision
  • Reservierungsgebühren

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